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So stärken wir in der EKvW Ehrenamt

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Grundsätze für die ehrenamtliche Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Die Evangelische Kirche ist davon geprägt, dass Menschen ihre vielfältigen Gaben und Fähigkeiten einbringen. Darum lädt sie zum Engagement ein und schafft dafür gute Bedingungen. Die Kirche bietet eine Vielfalt sinnvoller und erfüllender Aufgaben – in der Feier und Vermittlung des Glaubens, im Einsatz für die Nächsten und für die Schöpfung, im Miteinander von Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts und unterschiedlicher Herkunft. Sie sucht auf der Basis ihres Glaubens die Kooperation mit anderen Trägern religiösen und bürgerschaftlichen Engagements.

Ehrenamtliches Engagement in der Kirche geschieht in der Gewissheit, dass wir unabhängig von allem eigenen Tun von Gott geliebt sind. Es ist inspiriert von Jesus Christus, der Menschen beruft und befähigt, in seinem Sinn zu wirken. Der Einsatz für andere und für die gemeinsame Sache ist wesentliches Merkmal des ehrenamtlichen Engagements.

Ehrenamtlich Engagierte stellen freiwillig ihre Zeit und Kraft, ihre Kompetenzen und Qualifikationen zur Verfügung. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Aufgabe und die Pflichten, die sich daraus ergeben, oder bauen selbst neue Aktivitäten auf. Der Wertschätzung dieses Engagements entspricht eine Kultur, in der ehrenamtlich Engagierte Eigenverantwortung und Vertrauen, Teilhabe und Mitbestimmung, Anerkennung und Offenheit erfahren, in der sie Kompetenzen und ihre Persönlichkeit entwickeln können und Freude an ihrem Tun erleben. Die Kirche bietet ehrenamtlich Engagierten darüber hinaus Schutz, Unterstützung und Service. In den Leitungsorganen der Kirche wirken Ehrenamtliche auf allen Ebenen mit.

Motivationen zum ehrenamtlichen Engagement sind vielfältig und wandeln sich. Das fordert die Kirche heraus, passende Formen für Engagement anzubieten, Vielfalt zu organisieren und unterschiedliche Lebenswelten zu berücksichtigen. Aktive Planung, kompetente Förderung und geklärte Zuständigkeit für das Ehrenamt sind wesentliche Grundlagen der kirchlichen Arbeit.

Die nachfolgenden Grundsätze bilden den Rahmen für ehrenamtliches Engagement in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Einrichtungen und Verbänden in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie tragen die Verantwortung, diesen Rahmen für die bei ihnen ehrenamtlich Engagierten umzusetzen.

1. Gute Rahmenbedingungen

Ehrenamtliches Engagement geschieht in vielfältigen kirchlichen Arbeitsfeldern: in Seelsorge und Gottesdienst, in der Leitungsarbeit, in diakonischen, gesellschaftspolitischen, missionarischen, musikalischen und pädagogischen Aktivitäten, in Gruppen, Initiativen und Projekten, bei Festen und Aktionen oder bei organisatorischen Aufgaben.

Ehrenamtliches Engagement kann sowohl in Wahlämtern als auch in anderen Funktionen verantwortlich wahrgenommen werden. Manche Formen des Ehrenamtes setzen die Mitgliedschaft voraus, grundsätzlich sind alle Menschen, die sich konstruktiv einbringen, mit ihrem Engagement willkommen.

Ehrenamt wird so gestaltet und unterstützt, dass sich Menschen unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Hintergrund und ihrer körperlichen Verfassung einbringen können.

Ehrenamtliches Engagement kann langfristig oder zeitlich begrenzt erfolgen. Die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement werden so gesetzt, dass sie der Freiwilligkeit Rechnung tragen und vor Überforderung schützen.

Mit den ehrenamtlich Engagierten werden Art, Anforderungen, Qualifizierungsmöglichkeiten, Umfang und Dauer der Mitarbeit transparent und verbindlich geregelt. Auch ihre Aufgaben und der damit verbundene Entscheidungsspielraum werden geklärt. Auf Wunsch kann diese Absprache schriftlich festgehalten werden. Ehrenamtlich Engagierte werden begleitet, bis sie ihre Tätigkeit sicher wahrnehmen können.

Ehrenamtliches Engagement umfasst sensible und verantwortungsvolle Tätigkeiten. Wo ehrenamtlich Engagierte Aufgaben übernehmen, deren Inhalte unter die Schweigepflicht oder das Datenschutzrecht fallen, werden sie entsprechend eingewiesen und ggf. verpflichtet. Sie werden auf Sorgfalts- und Fürsorgepflichten hingewiesen, die sich aus ihrem Ehrenamt ergeben. Ehrenamtliche sind in die kirchlichen Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt einbezogen. Sie werden entsprechend geschult und benötigen für bestimmte Tätigkeitsbereiche ein erweitertes Führungszeugnis. Dafür entstehen ihnen keine Kosten.

2. Anerkennung und Würdigung

Ehrenamtliches Engagement ist eine freiwillige Gabe in Form von Zeit, Kompetenz und Leidenschaft. Anerkennung, Dank und Unterstützung tragen diesem Einsatz Rechnung.

In Absprache mit den ehrenamtlich Engagierten wird eine angemessene Form der Beauftragung, Einführung und Verabschiedung gefunden und durchgeführt. Bei kontinuierlich ausgeübten Ämtern erfolgt sie in der Regel im Gottesdienst.

Ehrenamtlich Engagierte erfahren Dank und Anerkennung, z. B. in gemeinsamen Festen, Grüßen zu besonderen Lebensereignissen und durch persönliche Aufmerksamkeit.

Für ehrenamtlich Engagierte werden bestmögliche Arbeitsbedingungen geschaffen, z.B. in Form freier Zugänge zu Räumen oder Geräten. Ihnen stehen die digitalen Zusammenarbeitsplattformen der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Verfügung.

Über die geleistete ehrenamtliche Arbeit werden auf Wunsch aussagekräftige Nachweise ausgestellt.

3. Zusammenarbeit von ehrenamtlich und beruflich Tätigen

Dass am Auftrag der Gemeinde alle Mitglieder gleichermaßen mitwirken, ist eine evangelische Grundüberzeugung, die als Priestertum aller Gläubigen beschrieben wird. Ehrenamtlich Engagierte bringen vielfach hohe Kompetenzen ein oder erwerben sie in ihrer Tätigkeit. Ehrenamtliche Arbeit in der Kirche steht daher gleichwertig neben beruflicher Arbeit. Beide ergänzen und bereichern sich wechselseitig in ihrer Verantwortung für das Ganze. Nur mit Ehrenamtlichen kann eine Vielzahl kirchlicher Aufgaben überhaupt verwirklicht werden. Und nur durch beruflich Tätige kann ehrenamtliches Engagement in der erforderlichen Weise unterstützt, begleitet und gefördert werden.

Zwischen ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch. Ehrenamtliche mit zentralen Leitungsaufgaben werden z. B. in die Arbeitsbesprechungen der beruflich Tätigen in geeigneter Weise einbezogen. Die Zusammenarbeit an gemeinsamen Aufgaben und Themen wird partnerschaftlich gestaltet und findet ihre Form in Treffen der Mitarbeitenden im jeweiligen Tätigkeitsbereich. Die Planung gemeinsamer Termine trägt den zeitlichen Möglichkeiten ehrenamtlich Engagierter Rechnung.

In Leitungsentscheidungen zur Gestaltung ihres Tätigkeitsbereiches werden Ehrenamtliche einbezogen. Sie werden informiert, welche Haushaltsmittel für ihren Arbeitsbereich zur Verfügung stehen. Eigenverantwortung von Ehrenamtlichen wird gefördert.

Ehrenamtlich Engagierte haben eine feste Ansprechperson in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Ergänzend oder alternativ kann es eine zentrale Ansprechperson geben, die ehrenamtliche Arbeit bereichsübergreifend koordiniert (Ehrenamtskoordinatorin oder -koordinator). Dies kann bei geeigneten örtlichen Bedingungen auch übergemeindlich geschehen. Wie und durch wen Ehrenamtskoordination erfolgt, wird durch das zuständige Leitungsorgan festgelegt.

Austausch und Vernetzung der ehrenamtlich Engagierten in ihrem Arbeitsbereich werden gefördert Fachliche Anregung und Möglichkeit zum Austausch bieten bei vielen Tätigkeitsfeldern auch die kirchlichen Fachinstitute und -verbände.

4. Auslagenerstattung und Teilhabe

Ehrenamtlich Engagierte haben Anspruch auf unkomplizierte Erstattung aller Auslagen, die ihnen durch ihr Engagement entstehen. Das umfasst insbesondere den Ersatz von Kosten für Fahrten, Kommunikation, Arbeitsmaterial sowie für Geschenke an Dritte. Vor Übernahme der Aufgabe wird hierüber ein Rahmen abgesprochen. Wiederkehrende Auslagen können durch Pauschalen vereinfacht werden, globale Aufwendungen mit Nutzen für das Ehrenamt (z. B. Telekommunikationskosten) auch anteilig. 

Die Wahrnehmung eines Ehrenamtes darf nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Engagierten abhängen. Wo notwendige Arbeits- und Kommunikations­mittel nicht vorhanden sind, werden sie unkompliziert bereitgestellt. Auf das Ehrenamt bezogene Kosten für den Mehraufwand aufgrund eines Handicaps oder für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden nach Absprache übernommen.

Ehrenamtlich Engagierte werden über ihren Anspruch auf Auslagenerstattung informiert. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt. Wenn Ehrenamtliche auf die Erstattung nachgewiesener Auslagen verzichten, kann dies bei entsprechenden Voraussetzungen als Spende bestätigt werden.

5. Qualifizierung und Fortbildung

Ehrenamtlich Engagierte benötigen für ihre Aufgabe Qualifikation und Fortbildung und haben ein Recht darauf. Auch über die unmittelbare Aufgabe hinausgehende Fortbildungen, die die Ehrenamtlichen in ihrer Kompetenz und Persönlichkeit stärken, sollen unterstützt werden. Fortbildung und Qualifizierung sind zugleich wichtige Formen der Anerkennung.

Ehrenamtlich Engagierte werden über Fortbildungsangebote informiert und beraten. Eigene Vorschläge der ehrenamtlich Engagierten zu Bildungsmaßnahmen werden in die Planung einbezogen. Über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und die damit erworbenen Qualifikationen werden Bescheinigungen ausgestellt.

Wo die Aufgabe es erfordert, z. B. bei leitenden Tätigkeiten, werden die Kosten einer Supervision auf Antrag übernommen oder bezuschusst.

Kosten der aufgabenbezogenen Fortbildung bei kirchlichen Bildungsanbietern werden übernommen. Auch bei anderen Fortbildungsthemen und -trägern ist dies erwünscht, wo es dem Ehrenamt dient. Von den Teilnehmenden kann ein angemessener Eigenanteil verlangt werden.

6. Schutz und Rechte

Ehrenamtlich Engagierte sind in ihrer Tätigkeit versichert und geschützt. Für sie besteht im Rahmen ihrer Tätigkeit unter anderem Haftpflicht- und Unfall-Versicherungsschutz. Sie werden zu Beginn ihrer Tätigkeit und im Bedarfsfall zum Versicherungsschutz informiert und bei Schadensmeldungen unterstützt.

Sie erhalten notwendige Informationen zum Steuerrecht und Engagementnachweise, um Leistungen Dritter (z.B. Ehrenamtskarte) in Anspruch zu nehmen.

Ehrenamtlich Engagierte, die erwerbstätig sind, werden darüber informiert, inwieweit ihnen Sonderurlaub für ihre ehrenamtliche Tätigkeit zusteht.

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