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Der Gemeindebeirat

Jede Kirchengemeinde soll einen Gemeindebeirat berufen - sie  ist dazu verpflichtet, soweit keine anderen Ausschüsse bestehen.

Aus den landeskirchlichen Richtlinien:

„Der Gemeindebeirat soll bei der Planung und Koordinierung der Gemeindearbeit, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen sowie bei der Beratung von Einzelfragen der Gemeindearbeit mitwirken. Der Gemeindebeirat kann zur Wahrnehmung dieser Aufgaben über alle Fragen beraten, die das Leben der Gemeinde berühren. Der Beirat kann dem Presbyterium Vorschläge für die Gestaltung der Gemeindearbeit machen.“

In der Umsetzung dieser Aufgaben für den Gemeindealltag haben sich im Wesentlichen drei Modelle bewährt:

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