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Versicherungsschutz im Ehrenamt*

Bevor wir tiefer in das Thema „Versicherungsschutz im Ehrenamt“ einsteigen, möchten wir zunächst etwas absolut klarstellen:
Alle Ehrenamtlichen sind über die Landeskirche bei der Ausübung ihrer Tätigkeit versichert - und das gilt auch für DICH.
Du kannst dich also voll und ganz deinem Ehrenamt widmen und dir sicher sein, dass für dich gesorgt ist!

Aber natürlich ist man bei der Ausübung eines Ehrenamtes immer auch verschiedenen Risiken ausgesetzt. Um diese Risiken abzusichern, hat die Landeskirche über die „Ecclesia Versicherungsdienst GmbH“ Sammelversicherungsverträge abgeschlossen.

Deshalb widmen wir uns im folgenden Abschnitt auch dem Thema Versicherungen für Ehrenamtliche, damit du bestens informiert bist,
natürlich immer in der Hoffnung, dass dieser Schutz nie notwendig wird.

 

Jetzt neu:
Informationen zum Versicherungsschutz

Wer ist eigentlich versichert?

Versichert sind also ALLE Ehrenamtlichen, die im Auftrag, mit Einwilligung oder mit schriftlicher Genehmigung für die Evangelische Kirche und deren Einrichtungen tätig sind.
Das Alter der Person spielt dabei keine Rolle.

1. Haftpflicht-Versicherung

Der Haftpflichtversicherungsschutz greift ein, wenn du im Ehrenamt einer anderen Person oder Organisation schuldhaft einen Schaden zufügst. Schuldhaft heißt: Du hast ihn verursacht. Die Versicherung erfüllt berechtigte Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Haftpflicht- Sammelversicherungsvertrag gewährt pauschalen Versicherungsschutz für das persönlich gesetzliche Haftpflichtrisiko aus der dienstlichen und ehrenamtlichen Tätigkeit.

Beispiel: „Du hast einen Ausflug mit der Kindermusikgruppe organisiert. Als du die Sachen in den Bulli packst, fällt dir die Gitarre eines der Kinder herunter und geht kaputt. Reparatur oder Ersatz übernimmt die Haftpflichtversicherung der Kirche“.

Die Haftpflicht-Versicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Prüfung der Haftung dem Grunde und der Höhe nach
  • Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen von 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Anders als oft bei deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung, hat die Landeskirche in ihrem Versicherungsumfang auch noch folgendes berücksichtigt:

  • Mietsachschäden an geliehen beweglichen Sachen
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (wie z.B. Räume, Gebäude)
  • Abhandenkommen von Schlüsseln/ Codekarten zu fremden Schließanlagen im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit

Nicht versicht sind:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden für das gesetzliche Haftpflichtrisiko (z.B. Unfallschäden an Fremdfahrzeugen) aus dem Betrieb, dem Halten oder Führen von Kraftfahrzeugen
  • Eigenschäden, das beinhaltet auch Schäden an und in der eigenen Institution
    Häufig trägt in solchen Fällen die Kirchengemeinde den entstandenen Schaden oder deine Privat-Haftpflichtversicherung tritt ein.
  • Abnutzung bei geliehen und gemieteten Gegenständen
  • Abhandenkommen eines Schlüssels der eigenen Institution
    Wenn du den Schlüssel für Räume in deiner Institution übertragen bekommst, ist es unbedingt ratsam, eine eigene Schlüsselversicherung für das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln abzuschließen. Zudem ist es äußerst wichtig, den Schlüssel nie zu beschriften, um im Falle eines Verlusts zu verhindern, dass jemand den Schlüssel zuordnen kann.

Wichtig:

Bevor du einen Mietvertrag beispielsweise für einen Raum oder auch für Gegenstände unterschreibst, die du dir für eine Veranstaltung oder Freizeit leihst, empfehlen wir dir, den Mietvertrag von den zuständigen Mitarbeiter*innen für Versicherungsschutz im Kirchenkreis prüfen zu lassen. Dadurch kannst du bösen Überraschungen vorbeugen, falls es später zu einem Haftpflichtschaden kommen sollte. Mit einer gründlichen Überprüfung des Vertrags kannst du sicherstellen, dass du ausreichend abgesichert bist und mögliche Haftungsrisiken angemessen abgedeckt sind. Das geht in der Regel schnell und unkompliziert.

KFZ:

Schäden, die du bei beauftragten Fahrten im Ehrenamt mit deinem eigenen Kraftfahrzeug verursachst, sind über die Dienstreise-Fahrzeugversicherung und über deine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bist du mit einem Kraftfahrzeug der Kirchengemeinde unterwegs, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Einrichtung ein.

So verhältst du dich richtig, wenn du einen Haftpflichtschaden verursacht hast:

  • Nie ein Schuldeingeständnis gegenüber dem Geschädigten formulieren oder Zahlungszusagen geben. Bitte schalte auch keinen eigenen Rechtsanwalt ein. Der komplette Schadenfall wird über den Kirchenkreis und die Ecclesia bearbeitet!
  • Die Verantwortlichen in deiner Gemeinde sofort informieren und gemeinsam eine Meldung an den Kirchenkreis abgeben: unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Die Schadensanzeige der Ecclesia ausfüllen, die hier zu finden ist: Link zur Schadensanzeige. (Hinweis: Bei Schadennummer/ Kundennummer reicht die Info: EKvW und deine Kirchengemeinde).
  • Fotos von dem Schaden machen.
  • Falls vorhanden, die Anschaffungsrechnung besorgen, die Angaben zum Alter, Anschaffungspreis, Hersteller und Marke/Typ enthält.

Jeder Kirchenkreis hat eine zuständige Person für das Thema Versicherungen, die dir bei Fragen gerne zur Seite steht. Zögere nicht, diese Person zu kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um den Schadenfall korrekt zu bearbeiten.

2. Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Jetzt fragst du dich, was das wohl für Schäden sein könnten. Hier einige Beispiele:

  • Fehlerhafte Haushaltsplanung
  • Ungenehmigte Darlehen
  • Kosten aus der Erteilung fehlerhafter Bauaufträge oder Bestellungen
  • Falsche Überweisungen

  • Stornogebühren für fehlerhafte Bestellungen

  • Urheberrechtsverletzungen und ähnliches.

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass ein Ehrenamtlicher einem Dritten oder der kirchlichen Einrichtung einen Vermögensschaden zufügt und - ganz wichtig - das eine Pflichtverletzung vorliegt. So blöd das also im ersten Moment klingt, du musst einen Fehler gemacht haben, damit die Versicherung zahlt!

Die Versicherungssumme beträgt standardmäßig bis zu 250.000 €. Für ehrenamtliche Organvertreter (z.B. Presbyter*innen) erhöht sich die Versicherungssumme auf bis zu 2.000.000 € pro Schadenfall. Dadurch sorgt die Landeskirche dafür, dass Presbyter*innen trotz persönlicher Mithaftung für ihre Entscheidungen bei Vermögensschäden geschützt sind.

So verhältst du dich richtig, wenn du einen Vermögensschaden verursacht hast:

  • Die Verantwortlichen in deiner Gemeinde sofort informieren und gemeinsam eine Meldung an den Kirchenkreis abgeben: unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Jeden Schadenfall melden!
  • Ausführliche Schadenschilderung schriftlich darlegen.
  • Was genau ist passiert?
  • Höhe der Schadensumme einschätzen und mit entsprechenden Unterlagen belegen.

Jeder Kirchenkreis hat eine zuständige Person für das Thema Versicherungen, die dir bei Fragen gerne zur Seite steht. Zögere nicht, diese Person zu kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um den Schadenfall korrekt zu bearbeiten.

3. Unfall-Versicherung

Wenn du dich ehrenamtlich in der EKvW engagierst, bist du im Bereich Unfall-Schutz gleich doppelt abgesichert. Zum einen greift bei deinem Engagement der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft, der die Kirche angeschlossen ist, zum anderen gibt es zusätzliche Leistungen über den landeskirchlichen Rahmenvertrag mit der Ecclesia.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und schützt dich vor den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Dabei spielt das Verschulden keine Rolle, da die Leistungen unabhängig davon gewährt werden. Sie gleicht durch Rehabilitation und Entschädigung Gesundheitsschäden aus, die ehrenamtlich Tätige selbst erleiden.

Abgedeckt werden Arbeits- und Wegeunfälle. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich bei der Ausübung eines Ehrenamtes ereignen. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der ehrenamtlichen Tätigkeit, einschließlich Teilnahme an Ausbildungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit dem Wiedereintreffen dort. Für Sachschäden, die du beim Unfall selbst erleidest (z. B. ein Autoschaden oder zerrissene Kleidung), gibt es in der Regel keine Erstattung von den Berufsgenossenschaften.

Ausnahme: Wird deine Brille oder eine Prothese, sogenannte Körperhilfsmittel, beim Unfall beschädigt oder geht verloren, wird dir diese von der Berufsgenossenschaft ersetzt.

Vorteile gegenüber Krankenkasse oder privater Unfallversicherung

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist umfassender als der Versicherungsschutz in der Krankenkasse oder auch durch die private Unfallversicherung. Du erhältst Leistungen der Heilbehandlung mit dem Ziel der weiteren Teilhabe am Arbeitsleben bzw. am Leben in der Gemeinschaft. Die Versorgung enthält bei nachhaltigen körperlichen Beeinträchtigungen Dauerleistungen und es fallen für dich keine Kosten an wie z. B. Eigenbeteiligungen bei Medikamenten. Das können Krankenkassen und private Unfallversicherungen nicht leisten.

Daher:
Melde deine Unfälle im Ehrenamt sofort dem Verantwortungsträger in deiner Einrichtung!

Achtung:
Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen!!!

So verhältst du dich richtig, wenn du einen Unfallschaden meldest:

  • Die Verantwortlichen in deiner Gemeinde sofort informieren und gemeinsam eine Meldung an den Kirchenkreis abgeben: unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Jeden Unfallschaden melden!
  • Unfälle mit Todesfolge müssen (!) innerhalb 48 Stunden gemeldet werden. Nur in diesem Fall ist auch folgende Notfallnummer zu nutzen: +49 5231 603-0
  • Die Schadensanzeige der Ecclesia ausfüllen, die hier zu finden ist: Link zur Schadensanzeige  (Hinweis: Bei Schadennummer/ Kundennummer reicht die Info: EKvW und deine Kirchengemeinde).
  • Name und Adresse der Beteiligten korrekt und vollständig angeben.

Wichtig: Führe nie selbst Verhandlungen über zu zahlende Summen. Das übernehmen für dich Fachleute bei der Ecclesia.

Jeder Kirchenkreis hat eine zuständige Person für das Thema Versicherungen, die dir bei Fragen gerne zur Seite steht. Zögere nicht, diese Person zu kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um den Schadenfall korrekt zu bearbeiten.

Weitergehende Informationen zu ergänzendem Versicherungsschutz:

Für besondere Aktivitäten – wie zum Beispiel Reisen, Freizeiten und Veranstaltungen – kann im Einzelfall ergänzender Versicherungsschutz erforderlich sein (Auslandsreise-Kranken-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung, Versicherungsschutz für geliehene Sachen, Bootskasko-Versicherung, Ausstellungs-Versicherung u.a.). Zur Beratung und Angebotsanforderung wende dich gerne direkt an die Ecclesia. Hier geht es zur Broschüre. Wenn du denkst, dass ein weiterer Versicherungsschutz notwenig ist, sprich auf jeden Fall mit deiner Kirchengemeinde darüber.

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH / EGAS
E-Mail: reise-service @egas.de
Internet: www.ecclesia.de oder www.egas.de

* Bitte beachte Folgendes:

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche, versicherungstechnische oder finanzielle Beratung dar. Die Antworten basieren auf unserem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Beantwortung und können sich jederzeit ändern. Jegliche Handlungen oder Entscheidungen, die aufgrund dieser Informationen getroffen werden, erfolgen auf eigene Verantwortung. Für eine spezifische und individuelle Beratung im Zusammenhang mit Versicherungsangelegenheiten oder anderen rechtlichen Belangen wird dringend empfohlen, die Verantwortlichen in deinem zuständigen Kirchenkreis oder bei der Ecclesia zu kontaktieren und die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie geltenden Gesetze und Vorschriften zu prüfen.

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