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Zusammenarbeit der Kirchengemeinden

Im Kirchenkreis sind die Kirchengemeinden miteinander verbunden und zur Zusammenarbeit verpflichtet. Gespräche, Informationsaustausch, Meinungsbildung und Absprachen sind möglich und werden gefördert. Als Beispiele seien genannt: die Tagungen der Kreissynode, die Arbeit in Fachausschüssen, die Pfarrkonferenzen und regionalen Konvente, die Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Arbeitsbereiche. Die einzelnen kirchlichen Arbeitsfelder stehen auch untereinander in Beziehung und arbeiten zusammen.

Der Kirchenkreis sorgt auch mit einer Finanzsatzung für einen Ausgleich der Kräfte und Lasten zwischen den Kirchengemeinden. In ihr ist das Finanzverteilungssystem des Kirchenkreises beschrieben.

Geistliche Gemeinschaft und Kontakte nach außen

 

Der Kirchenkreis ist auch eine geistliche Gemeinschaft. Erkennbar wird sie durch synodale oder regionale Veranstaltungen wie Kreiskirchentage, besondere kirchenmusikalische und sonstige kulturelle Veranstaltungen, Sonntage der Diakonie oder Missionsfeste.

Mit den benachbarten Kirchenkreisen (Gestaltungsräume) werden die Verbindungen gepflegt und gemeinsam Aufgaben erledigt, ebenso mit kirchlichen Werken, Instituten, Ämtern, Anstalten und Einrichtungen. Fast alle Kirchenkreise haben partnerschaftliche Beziehungen zu Kirchen in anderen Ländern und Kontinenten. Solche Verbindungen helfen, in ökumenischer Weite zu leben und Christinnen und Christen anderer Kirchen zu begegnen. In der Regel nimmt sich ein kreiskirchlicher Partnerschaftsausschuss in besonderer Weise dieses Themas an.

Der Kirchenkreis hält auch den Kontakt zu anderen christlichen Kirchen und anderen Religionen sowie zu staatlichen und kommunalen Stellen. Mit Vereinen, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen steht der Kirchenkreis in Kontakt und pflegt die Zusammenarbeit.

Dienstleistung und Aufsicht

 

Für die Kirchengemeinden erbringt der Kirchenkreis vielfältige Dienstleistungen. Er erledigt für sie Verwaltungsaufgaben, sorgt für die notwendigen Versicherungen, ist bei der Aufstellung von Haushaltsplänen behilflich, und er begleitet und beaufsichtigt die Finanz- und Personalwirtschaft der Kirchengemeinden.

Der Kirchenkreis ist Träger von Einrichtungen, die über den Rahmen einer Ortsgemeinde hinausgehen. Er übernimmt beispielsweise für die Gemeinden den Kontakt zu den Schulen, fördert die Jugendarbeit, die Kirchenmusik und sonstige Kultur­arbeit, die Diakonie und Sozialarbeit und betreibt Öffentlichkeitsarbeit für „die Kirche“ und die Kirchengemeinden.

Er nimmt im Auftrag der Landeskirche Aufgaben wahr und wirkt an der Leitung der Landeskirche mit.

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