UEK -Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Im Zuge der Strukturreformbemühungen im deutschen Protestantismus seit dem Ende des letzten Jahrhunderts ging die Evangelische Kirche der Union (EKU) im Jahre 2003 in der „Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (UEK) auf.
Zu den 13 Mitgliedskirchen der UEK gehören neben den früheren Gliedkirchen der EKU alle weiteren nicht lutherischen Landeskirchen.
Die UEK will die Gemeinsamkeit in wesentlichen Bereichen kirchlichen Handelns fördern und damit die Einheit der EKD stärken. Wenn das angestrebte Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD auf den theologischen, liturgischen und kirchenrechtlichen Feldern erreicht ist, hat sie ihren Zweck erfüllt.
Die UEK hat insbesondere die Aufgabe, grundlegende theologische Gespräche und Arbeiten zu den gemeinsamen Bekenntnissen und zu Fragen der Vereinigung von Kirchen anzuregen und voranzutreiben und die Gemeinschaft innerhalb der EKD, der Evangelischen Kirchen in Europa und der weltweiten Ökumene zu fördern. Die theologische Arbeit der UEK erstreckt sich daneben auf Fragen des Gottesdienstes, der Liturgie, der Ordination, des Verständnisses von Gemeinde, Dienst und Amt sowie des kirchlichen Lebens. Sie erlässt Kirchengesetze vornehmlich für die Ordnungen des Gottesdienstes und der Amtshandlungen, die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Verfahren bei Beanstandung der Lehre. Die UEK nimmt ferner Aufgaben im Bereich der Aus- und Fortbildung wahr und veranstaltet Begegnungstagungen, wie etwa die Berliner Bibelwochen (vgl. Artikel 3 GO UEK).
Leitungsorgane der UEK sind die Vollkonferenz und das Präsidium (vgl. Artikel 4, 9 GO UEK). Der Unterstützung der Arbeit dienen der ständige Theologische Ausschuss und der ständige Rechtsausschuss. Die laufenden Geschäfte führt die im Kirchenamt der EKD eingerichtete Amtsstelle, das „Amt der UEK“. Es wird von einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten des Kirchenamtes der EKD geleitet.