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Beruflich Mitarbeitende

Im Blick auf beruflich in der Kirchengemeinde Mitarbeitende haben die Presbyterien auch Vorgesetztenfunktionen wahrzunehmen. Als Anstellungsträger haben sie die Personalverantwortung für die beruflich Mitarbeitenden, die entsprechend den Bestimmungen des Dienst- und Arbeitsrechts wahrgenommen wird.

Es gehört zur Personalverantwortung, die Aufgabenfelder und die Kompetenzen der Mitarbeitenden genau zu kennen, sich regelmäßig darüber zu informieren und auch die rechtlichen Verpflichtungen, die mit den jeweiligen Arbeitsbereichen verbunden sind, im Blick zu behalten. Regelmäßige Dienstbesprechungen, rechtzeitige Information und Beteiligung der Mitarbeitenden an Entscheidungen, die ihr Arbeitsfeld bzw. ihre Arbeitsstelle betreffen, sind nach Artikel 76 Absatz 2 KO vorgeschrieben und sollten selbstverständlich sein.

Die verantwortliche und sachgerechte Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktionen trägt wesentlich dazu bei, den Gedanken der Dienstgemeinschaft glaubwürdig mit Leben zu füllen.

Die einzelnen Arbeitsbereiche, ihre Qualitätsstandards sowie die dafür erforderlichen Ausbildungswege und Kompetenzen der Mitarbeitenden sind in entsprechenden kirchlichen Berufsordnungen dargestellt. Die jeweiligen Berufsverbände geben in Broschüren und im Internet Auskunft über Berufsbilder, Anforderungen und Aufgaben sowie fachliche Entwicklungen. Eine Aufstellung der Berufsverbände finden Sie im Downloadbereich der EKvW.

  • Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker (Artikel 45 KO)

Das Amt der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker ist der Verkündigung insbesondere in Gottesdiensten zugeordnet. Weiteres siehe Seite 55 (Kirchenmusik).

  • Diakoninnen und Diakone (Artikel 46 KO)

Das Diakonenamt gehört zu den ältesten Ämtern der Christenheit. Es trägt dazu bei, den diakonischen Auftrag der Kirche zu erfüllen und in der Nachfolge Jesu Menschen in seelischer, physischer und sozialer Not beizustehen und für sie einzutreten. In unserer Kirche werden Diakoninnen und Diakone in ihr Amt eingesegnet. Sie sind in Einrichtungen der Diakonie und auch in der Gemeindearbeit tätig. Neben einer entsprechenden Ausbildung bringen sie eine theologisch-diakonische Qualifikation mit. Viele von ihnen sind in diakonischen Ausbildungsstätten ausgebildet worden und gehören einer diakonischen Gemeinschaft an, zum Beispiel Nazareth, Wittekindshof, Martineum.

  • Mitarbeitende in Gemeindepflege und Diakoniestationen (Artikel 47 KO)

Diakoniestationen bieten gemeindenahe häusliche Krankenpflege im Stadtteil. Die ambulanten Dienste bilden das zentrale Bindeglied zwischen Krankenpflege im Krankenhaus und Angehörigenpflege zu Hause. Die Bedeutung der Diakoniestationen wächst, denn Kranke werden heute immer früher aus dem Krankenhaus entlassen, und viele Ältere können nicht mehr so wie früher auf Hilfe durch Familienangehörige zurückgreifen. Die Pflegefachkräfte der Diakonie- und Sozialstationen bieten umfangreiche Dienste in der Alten- und Krankenpflege, wozu außer Behandlungspflege und Kurzzeitpflege etwa auch Hilfen im Haushalt, Unterstützung für Familien, Pflegeberatung, Seelsorge und Sterbebegleitung gehören. Die kirchliche Dienstleistung „Ambulante Pflege“ muss sich dabei zunehmend auf einem durch Wettbewerb geprägten Markt behaupten. Auch wenn Diakoniestationen an Krankenhäuser angeschlossen sind oder sich zu Verbünden zusammenschließen, bleiben sie doch wesentliches Element einer gemeindlichen Diakonie, die das biblische Gebot, Kranken zu helfen, erkennbar und wirksam wahrnimmt.

  • Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (Artikel 48, 49 KO)

Das bekannteste Arbeitsfeld von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen ist die Jugendarbeit. Hier sind sie in der gemeindlichen oder offenen Arbeit tätig. Für viele junge Menschen sind sie wichtige Identifikationspersonen, die Interesse am Glauben wecken und Orientierung bieten. Sie gewinnen, schulen und begleiten Ehrenamtliche. Auch in der Erwachsenenbildung, im Fundraising, in der Seelsorge und in anderen kirchlichen Arbeitsfeldern werden sie eingesetzt. Als Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit verfügen sie – ebenso wie Diakoninnen und Diakone – über eine doppelte Qualifikation, das heißt, sie haben eine Fachausbildung in einem sozialen oder pädagogischen Beruf und bringen eine theologische Grundausbildung mit. Die Ordnung für die Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) regelt die Qualifikationserfordernisse, die Anstellungsvoraussetzungen, die Arbeitsfelder und die Fortbildung für diese Berufsgruppe.

  • Erzieherinnen und Erzieher (Artikel 50 KO)

Erzieherinnen und Erzieher in den evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder betreuen, bilden und erziehen Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zu 14 Jahren. Sie machen für die Eltern, die Gemeinde und die Kinder selbst die Kindergärten zu Lebens- und Lernorten, in denen gespielt, gelernt, gefeiert und gebetet wird. Erzieherinnen und Erzieher fördern das Miteinander sozialer Schichten und unterschiedlicher Kulturen und Religionen. Sie vermitteln Wissen und Grundfertigkeiten für eine Welt, die sich beschleunigt wandelt. Sie geben Orientierung durch Einübung in den Glauben und Weitergabe kirchlicher Bräuche und Traditionen. Die steigende Zahl immer jüngerer Kinder im Kindergarten, die gewachsenen Bildungsansprüche, die abnehmenden elterlichen Erziehungsfähigkeiten und die Zwänge der Finanzierung und eines flexibleren Personaleinsatzes werden zu größeren Herausforderungen für die fachliche, persönliche und soziale Kompetenz der Fachkräfte in den Tageseinrichtungen für Kinder.

  • Küsterinnen und Küster (Artikel 51 KO)

Das Amt der Küsterin und des Küsters hat eine lange Tradition und ist von großer Bedeutung für das Leben der Gemeinde. Neben der Verantwortung für die kirchlichen Gebäude, für den geordneten äußeren Ablauf des Gottesdienstes, die Sicherheit der Anlagen und vieles mehr gestaltet die Küsterin oder der Küster das Erscheinungsbild einer Gemeinde mit.
In landeskirchlichen Lehrgängen werden die Küsterinnen und Küster umfassend in ihre Aufgaben eingeführt. Dies geschieht unter anderem in Kooperation mit der Evangelischen Küstervereinigung Westfalen-Lippe.
Für weitere Informationen: Arbeitshilfe „Küsterdienst“ der EKvW

  • Mitarbeitende in der Verwaltung (Artikel 52 KO)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung entlasten das Presbyterium bei der Verwaltung der Gemeinde. Sie nehmen ihre Verantwortung in vielen Bereichen und Aufgabengebieten wahr: In vielen Gemeinden sind sie direkt vor Ort in den Gemeindebüros erste Anlaufstelle für organisatorische Belange, aber auch in den Kreiskirchenämtern und im Landeskirchenamt unterstützen sie die anderen Mitarbeitenden. In Bereichen wie Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Friedhofswesen, Rechnungsprüfung oder in der Personalabteilung greift das Presbyterium auf das Fachwissen der Verwaltungsmitarbeitenden zurück und holt Auskünfte ein.

Die landeskirchliche Stellenbörse soll der raschen Information von kirchlichen Anstellungsträgern und kirchlichen Mitarbeitenden über Stellengesuche und offene Stellen dienen. Es gehört zu einer verantwortlichen Personalplanung, zunächst auch solche Mitarbeitenden zu berücksichtigen, die bereits in unserer Landeskirche tätig sind und von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind.

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