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Kreissynode

Die Leitung des Kirchenkreises liegt bei der Kreissynode (Art. 86 KO). In ihr sind alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises durch die Pfarrerinnen und Pfarrer und durch eine entsprechende Anzahl von Abgeordneten vertreten, die durch die Presbyterien entsandt werden. Hinzu kommen Sachverständige für bestimmte Arbeitsbereiche, die vom Kreissynodalvorstand in die Synode berufen werden.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gibt es auch Mitglieder der Synode mit beratender Stimme, z.B. die Pfarrerinnen und Pfarrer, die zwar Dienst tun, aber nicht Inhaberin oder Inhaber einer Pfarrstelle sind.

Die Bestimmungen der KO zur Zusammensetzung der Kreissynode sichern, dass die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Synode sogenannte „Laien“ sind, also keine ordinierten Theologinnen und Theologen.

Alle vier Jahre wird die Kreissynode neu gebildet. Sie tagt mindestens einmal im Jahr, um ihre zahlreichen Aufgaben zu erledigen. Sie entscheidet über die Finanzverteilung im Kirchenkreis, beschließt den Haushalt des Kirchenkreises sowie die Grundsätze für Personalstellen. Sie regelt und fördert die gesamte kirchlich-diakonische Arbeit des eigenen Kirchenkreises, die Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des kirchlichen Auftrags in den Schulen und sorgt für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kreissynode nimmt Stellung zu wichtigen Gesetzgebungsvorhaben der Landeskirche und berät Schwerpunktthemen und Hauptvorlagen; sie kann auch selbst Gesetzesvorhaben anstoßen.

Kreissynodalvorstand

 

Im Auftrag der Kreissynode leitet der Kreissynodalvorstand den Kirchenkreis (Art. 106 Abs. 1 KO). Er besteht aus der Superintendentin oder dem Superintendenten, der Assessorin oder dem Assessor, der oder dem Scriba und weiteren Mitgliedern, die Synodalälteste genannt werden. Damit eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist, wird der Kreissynodalvorstand nicht alle vier, sondern alle acht Jahre durch die Kreissynode gewählt. Den Vorsitz führt, wie bei der Kreissynode, die Superintendentin oder der Superintendent. In der Regel beruft sie oder er den Kreissynodalvorstand einmal monatlich zu einer Sitzung ein. Der Kreissynodalvorstand vertritt den Kirchenkreis im Rechtsverkehr.

Superintendentin und Superintendent

 

Der Superintendentin oder dem Superintendenten kommen in unserer Landeskirche viele Aufgaben zu. Dieses Amt ist in seinen Anfängen schon mit der Reformation entstanden. Nachdem die hierarchische Struktur der Kirche weggefallen war, fehlte zunächst ein den Gemeinden zu- und übergeordnetes geistliches Amt, um besonders zwei bischöfliche Funktionen wahrzunehmen: das der Visitation und das der Ordination, also der Beauftragung der Pfarrerinnen und Pfarrer zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Noch heute gehören diese Aufgaben zu den unabdingbaren Amtsaufgaben der Superintendentin oder des Superintendenten. Sie oder er wird von der Kreissynode für acht Jahre gewählt, wobei Wiederwahl möglich ist. Die Superintendentin oder der Superintendent leitet den Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes, sorgt für die Durchführung der Synodal- und KSV-Beschlüsse und vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit (vgl. Art. 112 Abs. 1 KO). Auch das Superintendentenamt hat deshalb eine geistlich-seelsorgliche und eine organisationale Leitungsdimension.

Zum anderen ist sie oder er auch Vertreterin oder Vertreter der Landeskirche gegenüber den Kirchengemeinden. In dieser Funktion ist sie oder er Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Pfarrerinnen und Pfarrer und führt die Aufsicht über die Gemeinden und Presbyterien sowie über alle, die im Kirchenkreis ein Amt haben.

Zu den Aufgaben gehört auch die Visitation der Kirchengemeinden (Art. 115 Abs. 1 KO). Der Superintendent oder die Superintendentin stellt dafür ein Visitationsteam zusammen. Dieses Team besucht Gremien und Tätigkeitsfelder einer Kirchengemeinde und führt intensive Gespräche mit dem Presbyterium und den Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein solcher Blick von außen kann für die Gemeindeleitung sehr hilfreich sein. Er dient der Gemeinde als Standortbestimmung und Rat für ihren weiteren Weg.

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