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Ausschüsse

Nach der Kirchenordnung kann das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden (Artikel 73). Die Ausschüsse sollen die Entscheidungen des Leitungsorgans vorbereiten. Im Unterschied zur Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter bieten Ausschüsse den Vorteil, Gemeindeglieder, die nicht dem Presbyterium angehören, wie zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende, an der Arbeit zu beteiligen.

Ausschüsse können  auch für zeitlich begrenzte Vorhaben gebildet werden, zum Beispiel für eine missionarische Woche, ein Bauvorhaben, eine Konzeptionserarbeitung oder ein Gemeindefest. Ebenso kann das Presbyterium für die Dauer seiner Amtszeit beratende Ausschüsse berufen, zum Beispiel für die Arbeitsgebiete Kindergarten, Finanzen, Kirchenmusik, Gottesdienst, Bauwesen oder Öffentlichkeitsarbeit.

Bezirke

 

In größeren Gemeinden mit mehreren Pfarrbezirken können Bezirksausschüsse (als regionale Gliederungen) und Fachausschüsse (als funktionale Gliederungen) durch Satzung eingerichtet werden. In solche Ausschüsse nach Artikel 74 KO werden auch Mitarbeitende und fachkundige Gemeindeglieder berufen. Diese Ausschüsse sind an die Rahmenbeschlüsse des Presbyteriums gebunden, arbeiten aber innerhalb dieses Rahmens eigenständig.

Damit die Eigenverantwortung der Ausschüsse gut geklärt ist, werden Einrichtung und Aufgabenbereich der Fach- oder Bezirksausschüsse bzw. eines geschäftsführenden Ausschusses durch eine Satzung geregelt.

Zu den Verantwortungsbereichen des Bezirksausschusses können besondere Gemeindeveranstaltungen im Bezirk, Kontaktpflege zu Vereinen und Initiativen am Ort gehören.

Aufgabe eines Fachausschusses „Gebäude“ kann u.a. der Betrieb der Gebäude mit Heizung und Versorgung, die Entwicklung der Energieeinsparung sowie die Vorbereitung und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen sein.

 

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