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Das Kirchen|gemeinde|leitungs|erprobungs|gesetz - KGLEG

Langsam spricht es sich herum: Es soll ein Erprobungslauf beginnen, und zwar nicht irgendeiner, sondern für die Leitung der Kirchengemeinde. Eine kleine Zahl von Kirchengemeinden soll freiwillig die Möglichkeit haben, sich für das „Ausprobieren“ zu entscheiden. Ausprobieren können sie das Leitungsformat „Gemeindeleitung“. Die Gemeindeleitung ersetzt dann in diesen Gemeinden als Leitungsorgan das Presbyterium. Sie ist etwas schlanker und flexibler strukturiert. Wir möchten mit möglichst vielfältigen Kirchengemeinden ausprobieren, ob dies eine Hilfe ist, um mit den rapide fortschreitenden Veränderungen und Anforderungen Schritt zu halten.

Das dafür geplante Gesetz hat einen langen Namen, der sich aus fünf Bausteinen zusammensetzt: Kirchen|gemeinde|leitungs|erprobungs|gesetz (abgekürzt KGLEG, gesprochen Ka-Ge-Leg). Der Name verrät, worum es geht:  

  • Es geht um Kirche. Kirche hat viele Dimensionen, von der Kirche als Leib Christi über das Kirchengebäude bis hin zur Kirchenorganisation und -leitung.  
  • Es geht um Gemeinde. Gemeinde ist, was Menschen erleben, wenn sie sich aufmachen, den Glauben und das Leben zu teilen – und das verantwortlich gestalten.  
  • Es geht um Kirchengemeinde. Kirchengemeinde ist die rechtlich organisierte Kerneinheit unserer Kirche, die Träger vieler Rechte und Pflichten ist – gerade in Leitungsfunktionen.  
  • Es geht um Leitung. Leitung braucht es, da sind sich alle einig. Das KGLEG möchte helfen, Leitung gut zu organisieren.  
  • Es geht um Erprobung. Das KGLEG ist ein Erprobungsgesetz. Diese Erprobung soll „aktiv“ sein, also nicht irgendwann am Ende einer Probezeit rasch bewertet werden, sondern im laufenden Betrieb wollen wir fragen, hören, denken, ob dass, was wir gerade tun und erleben, gut ist und warum.  
  • Es geht um ein Gesetz. All dies braucht einen soliden rechtlichen Rahmen. Das KGLEG ist ein Erprobungsgesetz nach Artikel 139a unserer Kirchenordnung. Es soll der Landessynode im Herbst 2024 vorgelegt werden, wo es eine Mehrheit von mindestens 60 Prozent (3/5-Mehrheit) braucht.  

Spannend, oder? Momentan befinden wir uns im Stellungnahmeverfahren. In diesem Video wird erklärt, wie das Gesetz zum jetztigen Zeitpunkt aussieht und umgesetzt würde. Falls Du direkt Interesse hast, dich weiter zu informieren, findest du hier einen Überblick. [Stand März 2024]

Darüber hinaus bietet die Landeskirche eine Vielzahl von Online-Gesprächsterminen an: 

  • Dienstag, 26. März 2024, 18:00 bis 20:00 Uhr 
  • Donnerstag, 11. April 2024, 18:00 bis 20:00 Uhr 
  • Dienstag, 16. April 2024, 18:00 bis 20:00 Uhr 
  • Montag, 6. Mai 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr 
  • Montag, 6. Mai 2024, 16:00 bis 18:00 Uhr 
  • Montag, 13. Mai 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr 
  • Montag, 13. Mai 2024, 14:00 bis 16:00 Uhr 
  • Mittwoch, 22. Mai 2024, 18:00 bis 20:00 Uhr
  • Donnerstag, 23. Mai 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr 
  • Freitag, 24. Mai 2024, 15:00 bis 17:00 Uhr 
  • Dienstag, 11. Juni 2024, 18:00 bis 20:00 Uhr 
  • Montag, 24. Juni 2024, 18:00 bis 20:00 Uhr 

Einwahldaten: https://eu01web.zoom.us/j/65414902833?pwd=bW8yNkNuWFdQZFJCNW9OK0RITjNHQT09 
Meeting-ID: 654 1490 2833 
Kenncode: 542630

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