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Verantwortung wahrnehmen

„Die Evangelische Kirche von Westfalen ist gegründet auf das Evangelium von Jesus Christus, dem Fleisch gewordenen Worte Gottes, dem gekreuzigten, auferstandenen und wiederkommenden Heiland, der das Haupt seiner Gemeinde und allein der Herr ist. Das prophetische und apostolische Zeugnis der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes ist in ihr die alleinige und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens. Darum gilt in ihr die Lehre von der Rechtfertigung des Sün­ders allein aus Gnaden durch den Glauben.“

Die Evangelische Kirche von Westfalen steht nach wie vor in einem Veränderungsprozess. Das ist für eine evangelische Kirche eigentlich nichts Ungewöhnliches. Von ihrem reformatorischen Grundverständnis her ist sie ja „ecclesia semper reformanda“, also eine Kirche, die der steten und immerwährenden Erneuerung bedarf. Unter den Bedingungen dieser Welt orientiert sie ihre Gestalt und ihr Leben in Bindung an die Bibel, in Orientierung an Jesus Christus und im Vertrauen auf die Vergebung Gottes.

Dennoch sind die Anforderungen hoch angesichts der Umgestaltungsnotwendigkeiten, vor denen die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die synodalen und landeskirchlichen Einrichtungen und Werke stehen. Grund dafür sind äußere Entwicklungen (demografischer Wandel und Rückgang der kirchlichen Finanzmittel), aber auch innere Beweggründe (Konzeptionen, inhaltliche Schwerpunkte, Inklusion). Vor diesen Herausforderungen stehen alle, die an der Leitung unserer Kirche auf den verschiedenen Ebenen mitwirken. Viele Presbyterien sind deshalb nach wie vor zu grundlegenden Strukturüberlegungen und zum Überdenken der bisherigen gemeindlichen Praxis herausgefordert. Wo werden Schwerpunkte in der künftigen Arbeit gesetzt? Welche Aufgaben haben Vorrang, welche müssen reduziert oder sogar aufgegeben werden? Die Beantwortung solcher Fragen gehört zur Wahrnehmung der Leitungsverantwortung in den Presbyterien.

Dabei ist die Voraussetzung für ein gutes und gelingendes Leiten in der Gemeinde das Bemühen des Presbyteriums, ihre Kirchengemeinde biblisch gegründet, zielklar, kommunikativ und transparent zu leiten.

Die Kirchenordnung der westfälischen Landeskirche ist grundlegend und ausrichtend für all das, was in unserer Landeskirche auf ihren drei Ebenen entschieden und gestaltet wird. Sie beschreibt die Leitungsverantwortung der Presbyterien ausdrücklich als geistliche Verantwortung. Dies kommt schon in dem Gelöbnis zum Ausdruck, das Presbyterinnen und Presbyter bei ihrer Einführung abgeben:

„Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir übertragene Amt im Gehorsam gegen Gottes Wort gemäß dem Bekenntnisstand dieser Gemeinde und nach den Ordnungen der Kirche sorgfältig und treu auszuüben. Ich gelobe, über Lehre und Ordnung in dieser Gemeinde zu wachen, die mir anvertrauten Aufgaben und Dienste zu übernehmen und dazu beizutragen, dass in der Gemeinde Glaube und Liebe wachse.“

Dieser Anspruch will in der alltäglichen Arbeit eines Presbyteriums umgesetzt und mit Leben erfüllt werden. Hilfreich dabei sind die verschiedenen Kompetenzen, die Presbyterinnen und Presbyter in das Presbyterium als Leitungsorgan einbringen. In unserer Landeskirche hat sich ja im Laufe der Geschichte als besondere Gestalt der Kirchenverfassung die presbyterial-synodale Ordnung herausgebildet. Sie ist durch drei Grundentscheidungen gekennzeichnet:

  • Die Kirche baut sich in ihrer Ordnung von der Kirchengemeinde her auf.
  • Die Leitung der Kirche liegt auf der Ebene der Kirchengemeinde bei gewählten Presbyterien, auf der kreis- und landeskirchlichen Ebene bei den Synoden (Kreissynode, Landessynode).
  • In allen Leitungsorganen wirken auf allen Ebenen Ordinierte sowie Presbyterinnen und Presbyter gleichberechtigt zusammen.

Die drei Ebenen erfüllen ihre Aufgaben und den Auftrag der Kirche im Rahmen der kirchlichen Ordnung in eigener Verantwortung.

Für die Verantwortungswahrnehmung in allen leitenden Gremien der drei Ebenen gilt, dass sie danach streben sollen, ihre Beschlüsse einmütig (das heißt nicht unbe­dingt einstimmig) zu fassen. Dieses Konsensprinzip gilt insbesondere für wichtige Grundsatzfragen. Einmütigkeit bedeutet, dass von allen Mitgliedern im Entscheidungsgremium die mehrheitlich getroffene Entscheidung gemeinsam getragen und auch nach außen vertreten wird. Mehr zu dem Thema Beschlussfassung und Einmütigkeit findest Du auch hier.

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