Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen
Die Evangelische Kirche von Westfalen überarbeitet ihre Kirchenordnung – mit einem klaren Ziel: mehr Verständlichkeit und Flexibilität. Viele Regelungen stammen aus einer anderen Zeit und werden heute kaum noch genutzt. Die Frage lautet daher: Hat das eine Funktion oder kann das weg?
In der Kirchenordnung (KO) halten wir unsere grundlegende Verständigung fest, wer wir als Kirche sein wollen, was wir tun und wie wir funktionieren. Sie ist als Kirchenverfassung das „Grundgesetz“ der Evangelischen Kirche von Westfalen. Unsere Kirchenordnung wurde zwar immer wieder angepasst. Trotzdem merkt man ihr an, dass sie aus dem Jahr 1953 stammt. Zu den rasanten Entwicklungen im Heute passt sie nicht immer.
Präses Dr. Adelheid Ruck-Schröder beschreibt es so: „Die Evangelische Kirche von Westfalen ist in vielen Bereichen innovativ unterwegs. Und dafür brauchen wir auch eine innovative Kirchenordnung.“
So funktioniert die Beteiligung:
Über die revidierte Kirchenordnung wird die Landessynode diskutieren und beschließen. Auf dem Weg dahin sollen möglichst viele Menschen die Gelegenheit haben, ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen. Die Angebote richten sich an alle Mitglieder unserer Kirche. Auch weitere interessierte Menschen dürfen sich äußern. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich einzubringen.
- Es gibt das klassische Stellungnahme-Verfahren für Leitungsorgane. Leitungsorgane sind nicht darauf beschränkt, sondern können sich auch an den weiteren Formaten beteiligen.
- Bei offenen Online-Gesprächsterminen können sich alle Interessierten mit dem KO-Revisionsteam austauschen.
- Die Entwurfstexte sind Teil von Online-Umfragen, bei der alle eingeladen sind, unmittelbare Rückmeldungen zu geben. Auch Presbyterien und andere Gremien können ihre Stellungnahme in diese Weise abgeben.
- Kirchenkreise können Menschen aus dem KO-Revisionsteam einladen, um vor Ort eine Informations- und Beratungsveranstaltung durchzuführen. Das kann beispielsweise anlässlich einer Kreissynode sein.
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Wie wirkt die Beteiligung?
Sind die Entwürfe gut? Liefern sie schon die Antworten, die es braucht? Sind sie verständlich formuliert und inhaltlich praxistauglich? Welche Wege sollten wir beschreiten, welche lieber nicht und wo müssen wir noch über Alternativen nachdenken? Die Revision der Kirchenordnung wirft zahlreiche und teils grundlegende Fragen auf, über die man trefflich streiten kann – und soll! Damit die revidierte Kirchenordnung gut wird, kommt es auf Menschen an, die ihre Perspektiven und Erfahrungen einbringen. Alle Rückmeldungen werden genutzt, um die Entwürfe besser zu machen. Eine Auswertung der Rückmeldungen wird auch der Landessynode vorgelegt, wenn sie über die revidierte Kirchenordnung beschließt.
Kommt jetzt der gesamte neue Text auf einmal?
Nein! Das Beteiligungsverfahren erfolgt gestaffelt in 2025 und 2026. Zunächst erhalten Sie den Entwurf für neue Grundartikel. Später folgen Pakete zu den Themen „Kirchliches Leben“, „Menschen, Mitglieder und Personal“ sowie schließlich „kirchliche Organisation“.
Hier geht es zu den Textpakten
FAQ
Warum eine Revision der Kirchenordnung?
Die Kirchenordnung ist die Verfassung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie hat eine ähnliche Aufgabe wie staatliche Verfassungen, zum Beispiel das Grundgesetz: Es geht um verbindliche Regeln für das Leben und Arbeiten in der Kirche – mit dem Ziel, Freiräume zu ermöglichen und Verantwortung zu sichern.
Vieles ist für den Alltag der Gemeinden und Kirchenkreise zu kompliziert, zu starr und mit zu viel Aufwand verbunden. Wenn es in Zukunft weniger Menschen geben wird, die beruflich oder ehrenamtlich mitarbeiten, muss sich etwas, müssen wir uns verändern. Auch sprachlich muss die Kirchenordnung modernisiert werden, denn viele Artikel sind nicht (mehr) gut verständlich und manche schrecken eher ab, als dass sie Lust machen auf Kirche. Eine Überarbeitung der aus dem Jahr 1953 stammenden Kirchenordnung soll in Ausrichtung und Sprache der heutigen Gestalt der Kirche entsprechen und die Entwicklung der zukünftigen Gestalt ermöglichen.
Wie kam es dazu?
Der Ständige Kirchenordnungsausschuss der Landessynode setzte im Herbst 2021 eine Gruppe ein, die feststellte, dass eine Weiterentwicklung der Kirchenordnung vor allem in den Bereichen (Gremien-)Organisation und Personal (Beispiel: Interprofessionelle Pastoralteams) erforderlich ist. Die Gruppe entwickelte handlungsleitende Prinzipien für eine Revision der Kirchenordnung
Wie läuft die Erarbeitung?
Die Kirchenleitung hat im Februar 2023 eine achtköpfige „Steuerungsgruppe“ beauftragt, den Erarbeitungsprozess inhaltlich und praktisch zu leiten. Die Steuerungsgruppe ist besetzt mit Mitgliedern aus dem Kreis der ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden, der Landessynodalen, des Kirchenordnungsausschusses, der Superintendentinnen und Superintendenten sowie einigen Mitgliedern aus der Kirchenleitung. Thematische Arbeitsgruppen arbeiten der Steuerungsgruppe zu. Inhaltliche Impulse kommen von Konsultationstagen zu den Themen „Personal“, „Wort und Sakrament“ sowie „Organisation“, zu denen Personen aus verschiedenen Arbeits- und Lebensbereichen eingeladen werden.
Welche Prinzipien leiten die Erarbeitung?
Eine umfassende Beschreibung des kirchlichen Auftrags wird in der revidierten Kirchenordnung den Kern bilden, an dem sich alle inhaltlichen Regelungen ausrichten. Die Kirchenordnung soll die Kirche in ihren gleichzeitigen Eigenschaften als Bewegung, Institution und Organisation erfassen und ihre schrittweise Entwicklung ermöglichen und begleiten. Sie möchte zur Verantwortungsübernahme vor Ort ermutigen und auf das Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ statt „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ setzen. Überkommene Organisationskultur wird überprüft und das presbyterial-synodale Ordnungsprinzip inhaltlich geschärft. Hier gibt es ein Erklärvideo zu den Prinzipien.
Wie geht es weiter?
Der Prozess der KO-Revision wird schrittweise ausgefaltet und laufend justiert. Es gibt einen Prozessplan, der vorsieht, dass die Landessynode noch in der laufenden Amtsperiode nach einem Stellungnahmeverfahren über die revidierte Kirchenordnung beschließt. Im Prozessplan ab 2025 vorgesehen sind digitale Werkstattgespräche, die es allen beruflich und ehrenamtlich in der EKvW mitwirkenden Menschen ermöglichen, an der Entwicklung der revidierten Kirchenordnung mitzuwirken.

