Verantwortung für
Mitarbeitende
In der Gemeinde wirken Menschen in unterschiedlichen Ämtern und Diensten, mit verschiedenen Qualifikationen und Fähigkeiten beruflich sowie ehrenamtlich zusammen.
Die Vielfalt der beruflichen Ausbildungen, Fachkompetenzen und Lebenserfahrungen ist für das Leben der Gemeinde, für ihr Profil und die Erfüllung ihres Auftrags von hohem Wert und dient ihrem gemeinsamen Ziel. Deshalb geht die Zusammenarbeit von beruflich und ehrenamtlich Tätigen in einer Kirchengemeinde über normale Arbeitsverhältnisse hinaus. Alle, die in der Gemeinde Verantwortung tragen, ob beruflich oder ehrenamtlich, werden im Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt oder vorgestellt (Artikel 44 Absatz 3 KO) und oft auch entsprechend verabschiedet. Damit soll deutlich werden, dass alle zu einer Dienstgemeinschaft gehören, die ihrem gemeinsamen Auftrag verpflichtet ist.