Suche

Biblische Leitlinien
für Leben und Mitarbeit
von Presbyterinnen und Presbytern

In dem Brief an die Epheser ist gut zu beobachten, wie die junge Kirche um Selbstverständnis und Strukturen gerungen hat. Dort wird im vierten Kapitel von dem Leib, mit dem die Kirche gemeint ist, gesprochen, der zu dem Haupt, Christus, hinwachsen soll (Eph 4,15+6). Es gibt also in der Kirche nur ein wirkliches „Haupt“Amt, und das hat Christus inne. Alle anderen Glieder sind gleichberechtigt, aber nicht gleich begabt und beauftragt. Zu den vielen Aufgaben innerhalb des Leibes gehört auch die Leitung, die von den Presbyterinnen und Presbytern gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern wahrgenommen wird und die, weil die Kirchen­gemeinde geistlich bestimmt ist, geistliche Leitung ist. Presbyterinnen und Presbyter können eine Gemeinde nur dann geistlich leiten, wenn sie sich selbst von Jesus Christus als dem Haupt der Gemeinde leiten lassen.

Dazu gehört zugleich, dass Presbyterinnen und Presbyter sich bewusst als Glied in und mit der Gemeinde erleben, die Gemeinschaft mit anderen Christen pflegen und die Kirchengemeinde nicht nur als Ort regelmäßig wahrzunehmender Termine und Dienste sehen.

Zur Mitverantwortung für die Kirchengemeinde gehört auch, dass sich Presbyterinnen und Presbyter ihrer ihnen von Gott verliehenen Gaben und Grenzen bewusst werden, damit sie sich im Presbyterium weder zu bloßen Kopfnickenden degradiert empfinden noch sich permanent kräftemäßig überfordern. Die KO for­muliert in Artikel 35 Satz 3 – wiederum anlehnend an Eph 4,16 – ganz zutreffend: „Ihren Gaben und Kräften gemäß sollen sie in den mannigfachen Diensten der Gemeinde mitarbeiten.“

Wichtig dabei zu bedenken ist, dass Presbyterinnen und Presbyter genauso wie alle anderen Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde nicht Mitarbeitende der Pfarrerin oder des Pfarrers oder der Gemeinde sind, sondern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gottes (1. Kor 3,9). Es geht nicht darum, alles tun zu müssen, was gerade ge­fordert oder sonst nicht mehr bezahlt werden kann. Zur Leitungsverantwortung gehört es insbesondere, Prioritäten zu setzen.

Apg 6,1–7 ist ein schönes Beispiel dafür, wie auch mit berechtigten Forderungen aus der Gemeinde umgegangen werden kann, ohne sich selbst zu überlasten.

Von Mitarbeitenden mit Leitungsverantwortung wird im Neuen Testament auch ein vorbildliches Verhalten, das heißt eine dem Evangelium angemessene Lebensgestaltung, erwartet (so zum Beispiel Tit 1,5 ff.; 1. Petr 5,1 ff.). Die KO sagt unter anderem, Presbyterinnen und Presbyter sollen sich als treue Glieder der Gemeinde bewährt haben und einen guten Ruf in der Gemeinde besitzen (Artikel 36 Absatz 1 KO). Es geht beim Vorbildsein nicht um ein moralisches Bessersein als andere, sondern um Echtheit und Glaubwürdigkeit. Auch im eigenen Versagen können Mitarbeitende noch Vorbild sein, indem sie dazu stehen und die Vergebung auch für sich in Anspruch nehmen.

Schließen

Ich suche Infos zu: