n Stellen verankert. So regelt zum Beispiel Artikel 65 Kirchenordnung, dass Presbyterinnen und Presbyter über Angelegenheiten der Seelsorge und über vertrauliche Gegenstände Verschwiegenheit zu wahren
suchst und eine Aufwandsentschädigung dafür zahlst. Übrigens: Für die Tätigkeit als Presbyterin oder Presbyter ist die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung nach Art. 37 KO nicht möglich. Die Tätigkeiten [...] benannt. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde können auch Presbyterinnen und Presbyter eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, insbesondere dann, wenn diese auch anderen ehrenamtlich
ehrenamtliche Organvertreter (z.B. Presbyter*innen) erhöht sich die Versicherungssumme auf bis zu 2.000.000 € pro Schadenfall. Dadurch sorgt die Landeskirche dafür, dass Presbyter*innen trotz persönlicher Mithaftung
Einstellungen
Hinweis zu YouTube
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die Verbindung zu YouTube blockiert worden. Wenn Sie dieses
eingebettete Video abspielen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies von YouTube zu. Weitere
Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
und den Cookie-Richtlinien
von YouTube.
Hinweis zu Vimeo
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die Verbindung zu Vimeo blockiert worden. Wenn Sie dieses
eingebettete Video abspielen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies von Vimeo zu. Weitere
Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung
und den Cookie-Richtlinien
von Vimeo.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die Verbindung zu YouTube blockiert worden. Wenn Sie dieses eingebettete Video abspielen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies von YouTube zu. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube.