Hierzu wurde zusammen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Lippischen Landeskirche und der Diakonie RWL das Kirchengesetz zu Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) geschrieben. Dies ist am 01.03
die Lösung von Streitigkeiten ist die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie, die den kirchlichen Arbeitgeber und die Mitarbeitenden zu einer Dienstgemeinschaft verbindet und
mittlerweile eine Vielzahl von Förderprogrammen für ehrenamtliche Projekte. Neben Programmen von Diakonie, Kirche und Stiftungen gibt es in den letzten Jahren verstärkt unkomplizierte Förderungen vom Land
solche Aktivitäten fördern, die für den gesamten Protestantismus von Bedeutung sind, so etwa die Diakonie, die Mission, die ökumenische Zusammenarbeit, die deutschsprachigen evangelischen Auslandsgemeinden
kirchlicher Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform. Durch die Zuordnung der organisierten Diakonie zur verfassten Kirche können diese diakonischen Einrichtungen an dem grundgesetzlichen Schutz der
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