Wissenswertes
Verschwiegenheitspflicht
im Ehrenamt
Damit du deine übernommen Aufgaben gut erfüllen kannst, brauchst du fast immer Daten und Informationen.
So selbstverständlich es somit ist, dass Ehrenamtliche die benötigten Informationen erhalten, so geboten ist ihre Verschwiegenheit (auch nach Beendigung der Tätigkeit) über ihr Wissen in vertraulichen Angelegenheiten. Dieser Grundsatz ist in der Kirchenordnung insbesondere für die Leitungsgremien an verschiedenen Stellen verankert.
Ehrenamt und Geldzahlungen
„Ehrenamtliches Engagement ist eine freiwillige Gabe in Form von
Zeit, Kompetenz und Leidenschaft.“ –
so beschreiben es die Grundsätze
für ehrenamtliche Arbeit in der
Evangelischen Kirche von Westfalen.
In der Regel erfolgt ehrenamtliches Engagement ohne Zahlung eines Entgelts,
ist aus anderen Quellen motiviert
und erfährt andere Formen der Wertschätzung.
Die Zahlung eines Entgelts kann aber in einzelnen Fällen sinnvoll sein:
Ehrenamt und Versicherungen
Wie im privaten und beruflichen Bereich ist man auch in der Ausübung eines Ehrenamtes unterschiedlichen Risiken ausgesetzt.
Zur Absicherung dieser Risiken hat die Landeskirche Sammelversicherungsverträge abgeschlossen.
Versichert sind also ALLE Ehrenamtlichen, die im Auftrag, mit Einwilligung oder mit schriftlicher Genehmigung für die Evangelische Kirche, deren Einrichtungen oder für kirchliche Vereine tätig sind.